Prüfung Fahrtenschreiber lt. §57b StVZO

Für eine lückenlose und gesetzeskonforme Dokumentation Ihrer Fahrten

Gewerblich genutzte Fahrzeuge für den Personen- oder Gütertransport mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen benötigen ein EG Kontrollgerät zur Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten. Um sicherzustellen, dass der Fahrtenschreiber fehlerfrei funktioniert, sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, alle zwei Jahre eine Fahrtenschreiberprüfung durchführen zu lassen.

Als zertifizierte Werkstatt bieten wir gemäß §57b StVZO die vorgeschriebene Fahrtenschreiberprüfung für LKW und Transportern an. Dabei prüfen und kalibrieren wir Ihren digitalen oder analogen Fahrtenschreiber ganz unkompliziert bei uns vor Ort. Anschließend erhalten Sie von uns den entsprechenden Prüfbericht, welcher zusätzlich für 3 Jahre bei uns archiviert wird.

Prüfung analoger und digitaler Fahrtenschreiber
Einbau/Nachrüstung von digitalen Fahrtenschreibern
Neu-Kalibrierung des Tachographs
Ordnungsgemäße Ausstellung eines Prüfberichtes
Dokumentation nach gesetzlichen Vorgaben

Unsere Partner und Zulieferer